Antragsstellung einer Ausnahmegenehmigung nach §3 Abs. 2 des BtMG

Veröffentlicht am 1. Juli 2009
Diesen Artikel drucken

Mit diesem nachfolgendem Bericht möchten Doktor Hanf den in Frage kommenden Patienten sowie Ärzten leicht verständlich eine Hilfestellung bieten um das Antragsverfahren unter Berücksichtigung der zu erfüllenden Voraussetzungen zur Erlangung der Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zu verstehen, näher zu bringen und unter gegebenen Voraussetzungen umzusetzen.

Update 2017

Mit dem neuen Gesetz zu „Cannabis als Medizin“, welches vom Bundestag einstimmig beschlossen wurde, ist die Ausnahmegenehmigung nicht mehr notwendig und wird auch nicht mehr ausgestellt.

 

Wichtige Dokumente:

Welche Voraussetzungen muss der Patient erfüllen um eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 zu beantragen?

Folgende Vorraussetzungen sind nötig, um eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen:

  • Zu der Behandlung Ihrer Krankheit steht ein zugelassenes Arzneimittel nicht zur Verfügung.
  • Eine Behandlung mit Dronabinol wird von der Krankenkasse nicht erstattet.
  • Eine therapeutische Wirksamkeit von Cannabis zur Behandlung dieser Krankheit ist belegt.
  • Der mögliche Nutzen eines solchen Therapieeinsatzes übersteigt die Gefahr eines Betäubungsmittelmissbrauchs oder einer Gesundheitsschädigung.

Welche medizinischen Unterlagen sind mit beizufügen?

Ein aussagekräftiger Arztbericht Ihres behandelnden Arztes, welches Aussagen insbesondere zu folgenden Punkten enthält:

Die Darstellung des gesamten bis jetzt erfolgten Therapie-verlaufs unter Aufzählung der bisher eingesetzten Arzneimittel und die entsprechende Erklärung dazu, dass zur Behandlung der Erkrankung ein gleich wirksames zugelassenes Arzneimittel nicht zur Verfügung steht.

Eine Risiko/Nutzen Bewertung bezogen auf Ihre Person, ob bzw. in wie weit der mögliche Nutzen eines Therapieeinsatzes von Cannabis eine gesundheitliche Schädigung und andere Risiken rechtfertigt.

Eine schriftliche Anweisung zur Art und Häufigkeit der An-wendung sowie Vorgaben zur Dosierung, die sich an der zu verabreichenden Menge an THC, dem Wirkstoff des Cannabis, orientieren.

ein Aktueller, nicht älter als drei Monate zurückliegender Ablehnungsbescheid der Krankenkasse, aus dem hervorgeht das eine Verschreibung von Dronabinol in Ihrem Fall auch im Rahmen einer Einzelfallentscheidung nicht übernommen werden kann.

Eine Erklärung des Antragsstellers, wie das Betäubungsmittel vor dem unberechtigtem Zugriff Dritter geschützt werden soll
Wie sie bereits erkennen können ist die Mithilfe Ihres behandelnden Arztes unbedingt erforderlich. Die oftmals auch für Ihn noch vollkommen neue Verfahrensweise und Möglichkeit Ihnen bezüglich Ihres Anliegen als Patient in diesem Falle zur Seite zu stehen sollte im Vorfeld mit Ihm besprochen werden damit Sie sich als Patient und er sich als Ihr behandelnder Mediziner vorbereiten können. Glücklicherweise sind die bisherigen Anforderungen zur Erlangung einer Erlaubnis zur ärztlich begleiteten Selbsttherapie mit Cannabis (Blütenteilen) etwas vereinfacht worden.

Im Falle einer positiven Entscheidung des Antrages wird Ihr behandelnder Mediziner weiterhin als begleitender betreuender Arzt benannt der sodann mit Ihnen als Patient für die weitere gesicherte Therapie die Verantwortung trägt.
Eine Apotheke in Ihrer Nähe muss sich dazu bereit erklären für Sie medizinal Cannabisblüten zu bestellen unter entsprechender Vorgaben Ihrer Erlaubnis sicherzustellen das sie diese dort beziehen können. Auch dieses Verfahren muss zuvor mit einer Apotheke Ihrer Wahl besprochen werden und auch diese muss Voraussetzungen erfüllen die es erlauben die kontrollierte Abgabe an Sie durchzuführen. Informationen darüber kann der Apotheker ebenfalls bei der Bundesopiumstelle erfragen.

Zudem verlangt das BfArM eine Kopie des Personalausweises, um das Vorstrafenregister des Antragstellers und damit seine Zuverlässigkeit überprüfen zu können.

Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, kann eine Erlaubnis formlos, unter Beifügung der vorgenannten Unterlagen und Angaben auf dem Postweg bei der Bundesopiumstelle beantragt werden.

Für nähere Informationen steht Ihnen die Bundesopiumstelle unter der E-Mail Anschrift btm@bfarm.de zur Verfügung.

Textbeispiel für einen Antrag der ärztlich begleiteten Selbsttherapie mit Cannabisblütenteilen aus einer deutschen Apotheke

An das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Bundesopiumstelle
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich, Herr/Frau [Ihr Name] gemäß §3 Abs. 2 BtMG
die Erlaubnis Cannabis einzuführen, zu erwerben und zu besitzen, ohne die Auflagen des § 5 BtMG erfüllen zu müssen.

ich leide an [Krankengeschichte]

Anbei finden Sie die gewünschten ärztlichen und weiteren Unterlagen zur Begründung meines heute an Sie gestellten Antrages. Sollten diese nicht ausreichen, so bitte ich Sie um eine entsprechende Mitteilung.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name/Ihre Unterschrift]

Wir hoffen Ihnen ein wenig weiter geholfen zu haben und appellieren an Ihren Mut und Ihre Zuversicht die Ihnen dabei helfen werden bei Erfüllung der Voraussetzungen Ihrem Ziel, als Patient möglichst bald Näher zu kommen um endlich straffrei Ihr Medikament nutzen zu dürfen und trotz Krankheit die Lebensqualität nicht vollends verlieren. Wege entstehen indem man Sie geht.
jüngst geschehen.

Lars Scheimann

Comments are closed.