Was droht Drogenkonsumenten bei der Bundeswehr

Diese Information ist schon etwas älter und ist daher nicht unbedingt gültig (Stand 6.1.2024)

Die Hinweise zur disziplinaren Würdigung sollen eine Hilfe sein und binden die zuständigen Disziplinarvorgesetzten nicht; im Zusammenhang mit dem Antrag auf fristlose Entlassung nach § 55 Absatz 5 SG ist jedoch der Erlass ZDv 14/3 B 130 zu beachten.

Neben der disziplinaren Würdigung bietet sich jedoch in vielen Fällen die statusrechtliche Maßnahme einer fristlosen Entlassung gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 6 Wehrpflichtgesetz (WPflG) oder § 55 Abs. 5 Soldatengesetz (SG) an.
(Vor Beantragung eines Ausdrücklichen Hinweises oder der vorzeitigen/fristlosen Entlassung empfiehlt sich regelmäßig eine telefonische Rücksprache mit der Entlassungsdienststelle!). Entlassungsdienststellen s. ZDv 14/5 B 108

Bei minderschweren Fällen bei Alkohol/Cannabis wird von einer Entlassung eher abgesehen und eher Disziplinarmassnahmen anberaunt.