Wie groß ist eine „geringe Menge“?

Trotz ausdrücklicher Aufforderung des BVerfG haben sich die Bundesländer nicht auf eine bundesweit einheitliche Menge geeinigt. In der darauffolgenden Jahren wurde die Grenze von den verschiedenen Bundesländern sehr unterschiedlich oder auch gar nicht gesetzt.

Im Laufe der Jahre 2006 und 2007 änderten mehrere Bundesländer ihre Grenze, so dass es 2007 nur noch drei Grenzwerte gibt: Berlin, Bremen und Niedersachsen setzen die „geringe Menge“ bei 15 Gramm an, Mecklenburg-Vorpommern bei fünf Gramm. Baden-Württemberg betrachtet drei „Konsumeinheiten“ als geringe Menge. Als Konsumeinheit werden oft 2 Gramm betrachtet, so dass dort sechs Gramm als Grenze gelten dürfte. Alle übrigen Bundesländer haben sechs Gramm als geringe Menge festgelegt.