Ist Cannabis als Medizin erlaubt?

Cannabis ist als Medikament genausowenig erlaubt wie als Genußmittel.

Aber der (psychotrope und medizinisch wirksame) Hauptwirkstoff von Cannabis, Delta-9-THC (Dronabinol/Marinol), wurde 1998 als Arzneimittel zugelassen und in die Anlage III des BtMG aufgenommen. Er kann daher jetzt verschrieben werden.

Allerdings braucht der Patient ein Betäubungsmittelrezept vom Arzt und die Apotheke eine spezielle Genehmigung des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Inzwischen gibt es einen deutschen Produzenten von THC namens THC Pharm GmbH (The Health Concept). Dort produziertes THC ist zwar immer noch reichlich teuer, aber deutlich billiger als Importware.

Mit dem 1.1.2009 ist es vier schwerkranken Personen in Deutschland der Bezug von niederländischen Apotheken-Cannabis erlaubt worden, sowie die Vorratshaltung dafür. Weitere Infos dazu bei der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin.