Ist Cannabis als Medizin erlaubt?

Cannabis ist als Medikament genausowenig erlaubt wie als Genußmittel.

Aber der (psychotrope und medizinisch wirksame) Hauptwirkstoff von Cannabis, Delta-9-THC (Dronabinol/Marinol), wurde 1998 als Arzneimittel zugelassen und in die Anlage III des BtMG aufgenommen. Er kann daher jetzt verschrieben werden.

Allerdings braucht der Patient ein Betäubungsmittelrezept vom Arzt und die Apotheke eine spezielle Genehmigung des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Inzwischen gibt es einen deutschen Produzenten von THC namens THC Pharm GmbH (The Health Concept). Dort produziertes THC ist zwar immer noch reichlich teuer, aber deutlich billiger als Importware.

2009 ist vier schwerkranken Personen in Deutschland der Bezug von niederländischen Apotheken-Cannabis erstmals erlaubt worden, sowie die Vorratshaltung dafür. Durch Monopolisierung verdoppelt sich der Preis pro Gramm Medizinalhanf bei dem Import, so dass der Preis bei mehr als 12€ das Gramm liegt. Da es kein „offizielles Medikament“ ist, werden diese Blüten bislang nicht von Krankenkassen übernommen. Weitere Infos dazu bei der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin.

2011 beschloss der Bundesrat Cannabis bedingt -in zugelassenen Fertigarzneimitteln oder für die Herstellung derselben- im Betäubungsmittelgesetz umzustufen, aus Anlage I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) in Anlage III (verkehrs- und verschreibungsfähig) bzw. II (verkehrssfähig).

Im Jahr 2014 ist das einzige zugelassene Fertigarzneimittel „Sativex“. Es ist ein Spray, welches eine definierte Menge THC und CBD abgibt. Es hat nach Presseberichten etwa 3000 Nutzer.

Komment: Erstmal entfert weil nicht mehr aktuell!