Spice und der Nachweis mit dem Drogentest

Viele Gerüchte ranken sich darum, ob der Konsum der Kräutermischung Spice auch bei Drogentests nachweisbar ist. Zumindest bis zum Zeitpunkt Anfang 2009 kann gesagt werden, dass die Wirkstoffe im Spice“ nicht mit einem THC Schnelltest nachweisbar sind. Das ist aber dennoch kein Freifahrtsschein: Meistens kommt die Polizei mit einem Urintest. Mit diesen ist THC äußerst lange nachzuweisen. Wenn ein Dauerkonsument von Cannabis einen Monat Pause macht und nur noch Spice raucht, oder gar abstinent ist, bedeutet das nicht automatisch, dass man in der Kontrolle mit einem negativen Testergebnis rechnen kann. Siehe auch den Artikel zu den Nachweiszeiten von THC und anderen Drogen.

Spice Nachweis im Blut möglich

Nach Angaben des Spiegels, die den Toxikologen Volker Auwärter von der Uniklinik Freiburg befragten, hat dieser bestätigte, dass inzwischen mehrere Labore über Blutproben Spice-Konsum nachweisen können.

Schnelltests in der Zukunft

Die Hypewelle von „Spice“ ist abgeebt. Sofern wieder Spice-ähnliche Produkte auf dem Markt zu finden sein werden, ist mit einem angepassten Schnelltest und dessen Verwendung zu rechnen. Die derzeitige Drogenbeauftragte Sabine Bätzing hat ein schnelles gesetzgeberisches Vorgehen gegen ähnliche Vorkommnisse bzw. Substanzen angekündigt.

Spice aus der Sicht des Gesetzes

Zum Ende Januar 2009 wurden die „Spice“ Wirkstoffe JWH-018 und CP-47497, sowie Derivate, dem deutschen Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Herstellung, Handel sind damit verboten, bzw. genehmigungspflichtig. Konsum kann nicht verboten werden. Allerdings gibt es keine „geringe Menge“ wie das bei Cannabis der Fall ist. Das muss aber nicht unbedingt negative Konsquenzen bedeuten.

Spice aus der chemischen Sicht

Aus der Wikipedia:

Spice besteht laut Hersteller aus einer Vielzahl verschiedener, teilweise recht exotischer Kräuter, denen mitunter psychoaktive Eigenschaften nachgesagt werden. Tatsächlich wurde aber bei Probenahmen keine Übereinstimmung mit den angegebenen Pflanzen gefunden.

Bei dem für den Rausch verantwortlichen Hauptwirkstoff handelt es sich nach Angaben des BKA um eine Modifikation des synthetischen Cannabinoids CP-47,497. Zusätzlich ist der von John W. Huffman an der Clemson University entwickelte synthetische cannabinoidmimetische Wirkstoff JWH-018 enthalten. Diese Stoffe binden an Cannabinoid-Rezeptoren im Gehirn und lösen einen Rauschzustand aus. Ihre pharmakologische Potenz ist deutlich höher als die von THC. JWH-018 ist strukturell anders aufgebaut als Tetrahydrocannabinol, so dass übliche Drogentests für den Nachweis einer Intoxikation mit Cannabinoiden ein negatives Ergebnis liefern. Die Reinheit der Inhaltsstoffe im Endprodukt Spice ist ungeklärt, ebenso die genaue Wirkung und Umwandlung der synthetischen Zusätze im Stoffwechsel des menschlichen Körpers.

Daneben finden sich darin auch Zusätze wie Rosen, Honig oder Vanille zur Geschmacksverbesserung.

Spice wird in den Sorten Silver, Gold, Diamond, Tropical Synergy und Arctic Synergy angeboten. Laut Hersteller unterscheiden diese sich in der Intensität, wobei Diamond als die stärkste Sorte gilt. Die Inhaltsstoffe sind jedoch, abgesehen von den Aromastoffen bei Tropical Synergy und Arctic Synergy, bei allen Sorten gleich.

„Space“ und andere Kräutermischungen

Es sind jetzt neue Kräutermischungen auf dem Markt, die den Hype um Spice auszunutzen versuchen. Toxikologe Volker Auwärter von der Uniklinik Freiburg: „Wir haben bei der Analyse von „Space“ keine Wirkstoffe feststellen können, insbesondere keine synthetischen Cannabinoide.“ Ein Selbstversuch des Toxikologen und erste Kommentare in Insiderforen belegen, dass Space „absolut gar keine Wirkung hat“. Die Abzocke Rauschwilliger soll also auch ohne Wirkstoff funktionieren – bis zu 35 Euro für drei Gramm zahlen die Kunden. Quelle: der Spiegel, 23.1.2009

Spice aus Sicht der Verkehrssicherheit

Da die „Spice“ bzw. Spice-ähnliche Mischung die gleichen oder ähnliche Effekte wie Cannabis hervorrufen, muss auch von einer ähnlichen Beeinträchtigung im Strassenverkehr ausgegangen werden.

Weitere Informationen zur Nachweisbarkeit findet ihr hier: https://www.gruene-hilfe.de/2012/04/30/nachweisbarkeit-von-synth-cannbinoiden-und-krautermischungen/