Das Grüne Hilfe Netzwerk, für Menschen mit Problemen mit dem BtMG

Willkommen auf der Webseite des Grüne Hilfe Netzwerk e.V.

Der Grüne Hilfe Netzwerk e.V. ist ein Organ bundesweiter Pro-Hanf Gruppen, welcher 1994 auf Initiative der Cannabis-Bundeskonferenz entstanden ist.

"Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern."

Wir verstehen uns als Kontakt- und Informationsbörse sowie Hilfe zur Selbsthilfe zu den Themen Cannabis und Recht, Cannabis als Medizin und Gefangenenbetreuung.

In der Navigationsleiste, auf der rechten Hälfte der Webseite, findest du Kontaktinformationen sowie eine Vielzahl von Informationen und Links.

Wir betreiben auch eine Mailingliste, mit der du ständig von uns auf dem neusten Stand gehalten wirst. An dieser Stelle geht es mit den Neuigkeiten der Grünen Hilfe weiter.


Wiesbaden 16.9.: „Cannabis-Konsum und das Auge des Staates“, politisches Sonntags-Frühstück mit Jo Biermanski

11. September 2007

Am Sonntag, den 16. September gibt es ab 12 Uhr ein politisches Sonntags-Frühstück mit Jo Biemanski. Er ist Pressesprecher der Grünen Hilfe und Mitglied der BAG Drogenpolitik der Partei DIE LINKE.

Im Infoladen linker Projekte in der Werderstr. 8 in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden spricht und diskutiert er zum Thema „Cannabis-Konsum und das Auge des Staates“. Interessierte sind herzlich eingeladen.

Grüne Hilfe fordert Cannabis Sozial Clubs – Aufruf zur Unterstützung einer internationalen Kampagne

29. August 2007

Alsfeld – In einer Presseerklärung fordert der „Grüne Hilfe – Netzwerk“ e.V. ( www.gruene-hilfe.de ) die Einführung von Cannabis Sozial Clubs. Dies sind Vereinigungen von BürgerInnen zum Anbau von Cannabis, um den persönlichen Bedarf legal anbauen zu können.

Die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen könnten so vom Anbau bis zum Konsum überwacht werden und der Gebrauch von riskanten Streckmitteln, wie sie im illegalisierten Markt verwendet werden, verhindert werden. Da die Mitgliedschaft der Clubs auf Erwachsene beschränkt wäre, sind diese Clubs eine Möglichkeit den Erwerbs von Cannabis für Jugendliche zu erschweren. Da Cannabis vom Gefährdungspotential allenfalls mit Alkohol oder Nikotin vergleichbar ist und mit dem Verbot ein illegaler Wirtschaftzweig befördert wird, ist es an der Zeit, Konzepte für eine Regulierung des Drogenmarktes umzusetzen. Anstatt mögliche Steuereinnahmen im Schwarzmarkt versickern zu lassen und hohe Finanzmittel in ein erfolgloses Abschreckungs-“ und Kriminalisierungs-Szenario zu investieren, könnten die entstehenden Steuereinnahmen für Prävention durch sachliche Aufklärung und fachliche fundierte Therapiekonzepte genutzt werden.

Da es sich bei der Forderung nach Cannabis Sozial Clubs um eine Schadensbegrenzungsmaßnahme handelt, ruft die Grüne Hilfe zur Unterstützung der internationalen Kampagne für Cannabis Sozial Clubs auf der Peition Webseite auf.

Drogenkrieg gegen Cannabis – Polizei hebt riesiges Drogenlager aus (RA 24.7.07)

27. August 2007

Auch nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1994) ist Cannabis vom Gefährdungspotential allenfalls mit Alkohol und Nikotin vergleichbar. Sicherlich ist auch der Gebrauch von Cannabis mit Vorsicht zu genießen, aber es handelt sich um eine „weiche Droge“, die keinerlei körperliche Abhängigkeit bewirkt und mit deren „Nebenwirkungen“ Millionen von KonsumentInnen in Deutschland gut leben können, sofern sie nicht mit der Justiz in Konflikt geraten.

Um den Markt von Cannabis von sogenannten harten Drogen zu trennen, wird in den Niederlanden seit 30 Jahren in „Coffeeshops“ der Verkauf von Cannabisprodukten in gewissen Mengen gelduldet. Es handelt sich bei Cannabis keinesfalls um eine „Einstiegsdroge“ sondern um Einstiegskriminalisierung.Während aber die Niederlande gute Erfahrungen mit der Duldung von Cannabis gemacht hat, wird in Deutschland von Regierungsseite weiterhin ein verschärfter Drogenkrieg geführt. Die Prohibition (Verbotspolitik) aber schafft durch Zerstörung von Lebensläufen, Familien, Freundschaften und Vertrauensverhältnissen sowie das Abdrängen in die Illegalität mehr Probleme, als sie vorgibt zu verhindern.

Zur Kriminalisierung, Stigmatisierung und Verteufelung von Cannabis-KonsumentInnen werden dabei auch Übertreibungen und Unwahrheiten genutzt, wie der Artikel „Polizei hebt riesiges Drogenlager aus“ zeigt: Einmal davon abgesehen, dass aus 40 Pflanzen + Stecklingen + Samen, dann direkt 150 Cannabis-Pflanzen werden, die Anzucht-Anlage wäre je eventuell für 150 Pflanzen möglich gewesen, heißt es sofort: „Nach ersten Ermittlungen waren die Pflanzen nicht nur für den Eigenbedarf gedacht.“ Fraglich ist welche Ermittlungsergebnisse die Polizei hier wohl meint. Wer bedenkt, dass sich unter den Pflanzen wahrscheinlich noch diverse männliche Pflanzen befinden, die keinerlei THC (berauschender Cannabis-Wirkstoff) beinhalten, kann bei dem „riesigen Drogenlager“ durchaus noch von Eigenbedarf ausgehen. Desweiteren heißt es in dem Artikel, dass „ein Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss stand“.

Durch meine ehrenamtliche Arbeit für das „Grüne Hilfe-Netzwerk“ e.V. (www.gruene-hilfe.de) weiß ich, dass der Polizei noch keine Blutwerte vorliegen konnten, die eventuell auf eine akut berauschte Teilnahme am Straßenverkehr schließen lassen könnten. Zum Zeitpunkt des Polizeiberichts konnte allenfalls der Urin-Schnelltest interpretiert werden. Da bei diesem Test aber lediglich THC-Abbauprodukte gemessen werden, kann daraus lediglich geschlossen werden, dass der Betroffene in der Vergangenheit Cannabis konsumiert hat. Dieser Test gibt aber keinerlei Hinweise, ob die Teilnahme am Straßenverkehr unter aktivem THC erfolgte. Dieser Wert wird in einer Blutprobe ermittelt, deren Werte noch nicht vorliegen konnten.

Es kann also lediglich vom Verdacht auf Drogeneinfluss ausgegangen werden. Trotzdem meldet die Polizei eine Fahrt unter Drogeneinfluss, obwohl die Rauscheinwirkung vielleicht, oder besser gesagt wahrscheinlich, bereits abgeklungen ist, da ein Joint lediglich ca. 3-4 Stunden wirkt.

Diese Informationspolitik ist Teil einer Prohibitionspolitik, die Cannabis-KonsumentInnen stigmatisiert und verteufelt und das Verkehrs- und Fahrerlaubnisrecht als „Strafmittel“ missbraucht. Im Interesse von ehrlicher und nachvollziehbarer Aufklärung und im Interesse wirklicher Verkehrssicherheit, ist hier eine Drogenpolitik erforderlich, die statt Willkür für rationale und humane Veränderungen eintritt.

Jo Biermanski
(Grüne Hilfe-Netzwerk e.V.), Untere Fuldergasse 12, 36304 Alsfeld

Drogenkrieg gegen Cannabis
Bezug: Polizei hebt riesiges Drogenlager aus (Rottaler Anzeiger 24.7.07)

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Drogenpolitik im “Verbots-Rausch”

11. August 2007

Während die ehemalige rot-grüne Drogenbeauftragte Christa Nickels sich für eine humane Drogenpolitik durch sachliche Aufklärung, Prävention und Drogenmündigkeit engagierte, wurde von der letzten Drogenbeauftragten Frau Caspers-Merk (SPD)die Rückkehr zur Drogenpolitik der Stigmatisierung, Verteufelung und Verbote eingeläutet. Diese Prohibitions-Politik wird nun unter der aktuellen Drogenbauftragten Sabine Bätzing verschärft vorangetrieben.

Die Einstellungsmengen für Strafverfahren wegen Cannabis werden in den Bundesländern nach und nach auf 6g Cannabis herabgesetzt, ein Verbotsverfahren von Zaubersalbei ( salvia divinorum) wird seitens der Bundesregierung vorangetrieben, etc..

Deutlich erkennbar ist die Tendenz, immer mehr Substanzen und damit letztendlich immer mehr KonsumentInnen zu kriminalisieren.Unberücksichtigt bleibt hier, dass die meisten DrogenkonsumentInnen durchaus Drogenmündigkeit zeigen und mit drohenden Gefahren umgehen können.

Nur ein Bruchteil der KonsumentInnen rutscht in gefährliche Konsummuster ab, wobei dies in den meisten Fällen mit sozialen Problemlagen verbunden ist. Es scheint, dass durch Verbote von der eigentlichen Ursache problematischer Konsum-Muster, der Abkehr vom Sozialstaat, abgelenkt werden soll.

Die Unterscheidung zwischen illegalen und illegalen Drogen folgt keinem nachvollziehbaren Prinzip, sondern ist zufällig und willkürlich. Vielfältige Erfahrungen zeigen, dass staatliche Verbote nur selten vom Drogenkonsum abhalten können. Stattdessen wird durch die herrschende Verbotspolitik ein illegaler Wirtschaftszweig befördert und Verbraucherschutz ignoriert. Die Alkoholprohibition in den USA von 1919-1933 ist hierfür ein abschreckendes Beispiel.Die derzeitige Kriminalisierung von drogengebrauchenden Menschen drängt diese geradezu in die Illegalität und schafft durch Zerstörung Lebensläufen, Vertrauensverhältnissen, Freundschaften, Familien, Arbeitsplatz- und oder Verlust der Wohnung mehr Probleme als sie vorgibt zu lösen!

Eine Drogenpolitik, die den Vorgaben von Vernunft und Humanität folgen will, wird für Menschen mit problematischen Konsummustern (im Sinne von Abhängigkeit und Krankheit) letztendlich nur durch eine enge Verbindung von Prävention durch glaubhafte und sachgerechte Aufklärung, ausstiegsorientierten Hilfen, Drogensubstitution und weiteren Gesundheitshilfen für Drogenkranke erfolgreich sein. Unter Berücksichtigung von Artikel 2 (1) GG ,

“Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz”

und der Tatsache, dass Cannabisprodukte auch nach dem Haschisch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 vom Gefährdungspotential allenfalls mit Alkohol zu vergleichen sind, fordert die Grüne Hilfe die Legalisierung von Cannabisprodukten inkl. der Einführung von legalen Abgabemodellen unter Berücksichtigung des Jugendschutzes, z.B. nach dem niederländischen Coffeeshop-Modell.

Um auch für DrogenkonsumentInnen Verbrauchschutz zu gewährleisten, hält die Grüne Hilfe mittel- und langfristig die Entwicklung eines Modells von Drogenfachgeschäften für erforderlich, wo dann unter Berücksichtigung des Jugendschutzes weitere z.Zt. illegalisierte Substanzen verkauft werden können.

Cannabisplantage brannte

19. Juli 2007

17.07.07: Friedrichshain-Kreuzberg

Die Polizei nahm gestern Abend die 36-jährige Mieterin einer Wohnung in der Hildegard-Jadamowitz-Straße und deren 31-jährige Untermieterin fest, nachdem dort eine Cannabisplantage entdeckt worden war.

Die 31-Jährige hatte gegen 21 Uhr 25 starke Rauchentwicklung in der Wohnung bemerkt und die Feuerwehr alarmiert. Brandursache war vermutlich ein defektes Netzteil einer Beleuchtungs- und Bewässerungsanlage, die zur Cannabiszucht diente. Die Polizei stellte die Geräte und etwa 30 Cannabispflanzen sicher. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden Frauen entlassen. Gegen sie wurde Strafanzeige wegen Verdachts des illegalen Anbaus von Betäubungsmitteln gefertigt.

Quelle: Polizei Berlin

Redebeitrag zur G8-Demo “Eine gerechte Welt ist möglich” in 36304 Alsfeld, 13 Uhr

25. Mai 2007

GH-Redebeitrag zur G8-Demo “Eine gerechte Welt ist möglich” am 25.Mai 2007 in 36304 Alsfeld (13 Uhr, Schulzentrum “In der Krebsbach”)

Redebeitrag:G8-Demo in Alsfeld, 25.05.07 / Biermanski

Ohne demokratische Legitimation treffen sich die Herrscher der mächtigsten Industrienationen zu exklusiven und informellen Gesprächen. Die Regierungen der G8 vertreten nur 13 % der Weltbevölkerung, aber ihre Politik betrifft 6 Milliarden Menschen. Um die sogenannten Volksvertreter vor der Bevölkerung zu schützen, wird die Demonstrationsfreiheit per Sicherheitszaun (der 13 Millionen kostet), Bannmeile, Demonstrationsverbote und Schnüffelstaat außer Kraft gesetzt. Insgesamt kosten die Sicherheitsmaßnahmen über 100 Millionen Euro.

Bei den G8-Treffen werden die Argumentationslinien für eine von der Dominanz der G8 geprägte Welt der Kriege, des Hungers, der sozialen Spaltung, der Umweltzerstörung der Mauern gegen MigrantInnen und Flüchtlinge und des Drogenkriegs koodiniert und festgeschnürt.

Hier einige kurze Beispiele:

-Der sogenannte „Krieg gegen den Terror“ führt zu Armut und forciert Terrorismus. 90% der Waffenexporte gehen auf das Konto der G8-Staaten. 2005 gaben die G8-Staaten 7x mehr für Militär als für Entwicklungszusammenarbeit aus. Im letzten Jahr sind die Rüstungsausgaben auf über 700 Milliarden US-Dollar gestiegen. Dabei würden 346 Milliarden ausreichen, um die schlimmste Armut zu verhindern.

-Die G8-Staaten sind die größten Umweltverschmutzer und für 43,1% des C02-Ausstoßes verantwortlich. Umweltschutz aber bleibt ein Lippenbekenntnis, da die G8 die Interessen der auf Profitmaximierung ausgerichteten, monopolistischen Energie- und Rohölkonzerne vertreten.

-Kanzlerin Merkel verspricht die drängenden Probleme Afrikas wie Aids zu lösen. Gleichzeitig steht der Schutz von „geistigem Eigentum“ auf der Tagesordnung. Der Schutz der Patentrechte auf Medikamente zugunsten der großen Pharmakonzerne aber verhindert die notwendige Versorgung der Kranken.

-Das Hanfverbot schafft durch Zerstörung von Lebensläufen, Familien und Vertrauensverhältnissen mehr Probleme, als es vorgibt zu verhindern. Nach einer Untersuchung der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht gibt Deutschland im europäischen Vergleich den höchsten Anteil seiner Ausgaben im Drogenbereich für die Strafverfolgung aus, und zwar 84 Prozent. Dagegen werden 16 Prozent für die medizinisch-therapeutische Versorgung von Abhängigen ausgegeben. Zum Vergleich: In Schweden werden 60 Prozent der Ausgaben im Drogenbereich für die medizinisch-therapeutische
Versorgung ausgegeben.

Gegen diese ungerechte Machtpolitik der G8 halt sich ein internationales Bündnis sozialer Bewegungen gebildet, das auf dem Gegengipfel vom 31.Mai- 8.Juni bei Heiligendamm zusammenkommt um mit friedlichen Aktionen wie Demonstrationen (2.Juni Grossdemonstration in Rostock), Blockaden oder der Neubesiedlung des Bombodroms zu protestieren.

Mit Aktionstagen zu Landwirtschaft, Migration und gegen Militarismus/Krieg+Folter, Diskussionen, öffentlichen Anhörungen ( beispielsweise zu Ursachen und Folgen kapitalistischer Globalisierung, einer Afrika-Anhörung oder Alternativen zur herrschenden Weltwirtschaftspolitik,…) , kommen wir
zusammen, um die Möglichkeiten einer anderen Politik auszuarbeiten und vorzustellen.

Aber natürlich wollen wir nicht nur politisch arbeiten sondern bei den Protestcamps und Konzerten (Grönemeyer, Juli, Wir sind Helden,…) auch gemeinsam Feiern.

Auch Vogelsberger Linke werden sich am Protestcamp und am Gegengipfel und an der Großdemonstration am 2.Juni in Rostock beteiligen. Es besteht unter anderem die Möglichkeit zur Teilnahme der Busfahrt zur Demo in Rostock am 1.Juni ab Alsfeld/ Pfefferhöhe inkl. Rückfahrt.

Wer kurzfristig noch an der Demonstration in Rostock teilnehmen möchte, kann sich mit attac Wetzlar, Wiesbaden oder Gießen in Verbindung setzen. Es könnte noch freie Plätze geben.

Die Polizei hat durch die Razzien in der Vergangenen Woche und durch die Allgemeinverfügung gegen Demonstrationen in unmittelbarer Nähe von Heiligendamm offensiv versucht, die G8-Protest-bewegung zu spalten und einzuschüchtern. Die Breite von solidarischen Stellungnahmen aus den unterschiedlichsten Teilen der Bewegung hat deutlich gemacht, dass die
Spaltungsversuche nicht gefruchtet haben.

Hinter dem Zaun, ja da liegt der Strand- Komm, reiß auch Du ein paar Steine aus dem Sand…

Jo Biermanski, Grüne Hilfe Hessen
Untere Fuldergasse 12, 36304 Alsfeld

Grüne Hilfe Hessen ruft zum G8-Hanf-Protest auf

22. Mai 2007

Grüne Hilfe Hessen ruft zum G8-Hanf-Protest auf – Öl- und Drogen-Krieg STOPP

Am Freitag, den 25.Mai findet in 36304 Alsfeld im Vogelsberg eine Demo gegen den G8-Gipfel statt.

Vorläufige Planung:

13 Uhr Auftakt Schulzentrum „In der Krebsbach“ anschließend Demonstration durch Alsfeld mit Zwischenkundgebung auf dem Marktplatz, anschließend weiter zum Klostergarten, mit Redebeiträgen, Infoständen, Filmvorführung, Musik und Speisen+Getränken, Ende: ca. 20 Uhr

Die Grüne Hilfe Hessen wird an der Demo als „Hanf-Gruppe“ teilnehmen und „Im Klostergarten“ einen Hanf-Infostand organisieren. Auch die Drogen-Prohibition wird auf den G8-Gipfeln koordiniert und festgeschnürt. Daher rufen wir auf, Euch am Protesttag in Alsfeld zu beteiligen und den Hanf-Protest gegen die G8 bunt und zahlreich in die hessische Provinz zu tragen. Desweiteren wird sich die Grüne Hilfe Hessen an der Protestwoche in Heiligendamm vom 31.Mai – 08. Juni beteiligen.

Bundesregierung: Kosten der Kifferjagd nicht wichtig

18. Mai 2007

Wie der DHV berichtet, gibt die Bundesregierung zu, dass sie keine Anhaltspunkte dafür hat, wie viel Geld jedes Jahr für die Strafverfolgung von Kiffern und Cannabishändlern ausgegeben wird. Dies ginge aus der am am 10.5.2007 veröffentlichten Antwort auf eine kleine Anfrage der Linkspartei hervor.

Es existieren auch keine Zahlen oder auch nur Schätzungen der Regierung zu der Frage, wie viele Steuereinnahmen durch einen legalen Cannabismarkt möglich wären oder wie viele legale Jobs dadurch entstünden.

Die Bundesregierung bezieht den Standpunkt, Cannabis sei gefährlich und insofern strafrechtlich zu verfolgen, deshalb seien die Kosten nicht relevant.

In anderen europäischen Ländern existiert eine Vielzahl an Studien sowohl zur Frage der Repressionskosten als auch zu möglichen Steuereinnahmen eines legalen Cannabismarktes. Erst durch solche Untersuchungen wird eine Kosten-Nutzen-Analyse des Verbotes überhaupt möglich.

Denn trotz jahrzehntelanger Repressionsbemühungen sorgen derzeit knapp 4 Millionen deutsche Cannabis-Konsumenten für eine stabile Nachfrage nach einigen hundert Tonnnen Cannabis pro Jahr. Da sollte es doch möglich sein, mal herauszufinden, was “der ganze Spaß” eigentlich kostet.

Dazu Georg Wurth vom Deutschen Hanf Verband:
“Sicher ist, dass die Kosten der Cannabisprohibition jährlich in die Milliarden Euro gehen. Aber ist es eher eine Milliarde? Oder sind es 5 Milliarden? Das will die Bundesregierung nicht wissen. Hauptsache Kiffer jagen!”

Derart salopp wurden in 2006 fast 150.000 Strafverfahren wegen Cannabis finanziert, davon allein gut 110.000 gegen einfache Konsumenten.

Weiteres zu den Kosten der Kifferjagd auf den Webseiten des Deutschen Hanfverbands.

Bundesregierung ohne Bereitschaft zur sachlichen Diskussion bei Cannabis

15. Mai 2007

Pressemitteilung des Grüne Hilfe Netzwerk e.V.

Die Antwort der Bundesregierung (Deutscher Bundestag Drucksache 16/5219) auf die kleine Anfrage der Linksfraktion „finanzielle Auswirkungen des Cannabis-Verbots“ ( Drucksache 16/5041) ist ein weiterer Beleg für die fehlende Bereitschaft von CDU und SPD zur sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema Cannabis.

Für eine sachliche Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Auswirkungen der Drogenproblematik sind Fakten und Zahlen zu den Ausgaben für die Strafverfolgung im Vergleich zu präventiven, medizinisch-therapeutischen Finanzmitteln eine wichtige Grundlage.

Die Fragen der Linksfraktion sind durchdacht und von berechtigtem Hintergrund.

Zusammengefasst besagt die Antwort der Bundesregierung, eine Legalisierung von Cannabis sei nicht geplant. Die Bundesregierung halte an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus und des Inverkehrbringens von Cannabis fest, weil sie Cannabis nicht als harmlose Droge ansehe. Die Kosten der Strafverfolgung seien nicht relevant.

Es ist aber durchaus von Bedeutung, wenn bedeutend mehr Finanzmittel in die Strafverfolgung investiert werden als in präventive, medizinisch-thearpeutische Maßnahmen.

Und zwar in eine Strafverfolgung, die augenscheinlich KonsumentInnen millionenfach vom Konsum nicht abschrecken kann.

Sicherlich ist die Harmlosigkeit einer Droge nicht nachweisbar und auch beim Cannabiskonsum handelt es sich um eine, sagen wir mal, gefährliche Lebensweise.

Aber überspitzt kann ja durchaus auch formuliert werden, Leben gefährdet Ihre Gesundheit!

Das Risikopotential von Cannabis liegt bei 1% gegenüber 4% bei Alkohol.

Wird da nicht vielleicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen?

Die Niederlande haben seit über 30 Jahren mit dem legalen Cannabis-Verkauf in Coffeshops“ keine erhöhte Cannabis-Problematik zu verzeichnen und den Cannabis-Markt so von anderen Schwarzmarktdrogen getrennt.
Es muss erlaubt sein, zu fragen, ob immense Strafverfolgungsausgaben und entgangene Steuereinnahmen nicht in bedeutend erfolgversprechendere präventiv, medizinisch-therapeutische Maßnahmen investiert werden könnten.

In Artikel 2 (1) Grundgesetz heißt es: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

Wer Artikel 2 ernst nimmt sollte sich Gedanken um die Verhältnismäßigkeit der Strafverfolgung von Cannabis machen und hierbei auch die Kosten der Strafverfolgung bei der Kosten-Nutzen-Rechnung einbeziehen.
Zumindest Erwerb, Anbau und Besitz von Eigenbedarf dürfte im Sinne des Grundgesetzes nicht per Straf- und Ermittlungsverfahren verfolgt werden.

Kein Verbot kann uns vor uns selber schützen, denn wir sind mündige BürgerInnen,
oder vielleicht doch nicht…?

Alsfeld, den 15.05.07

Jo Biermanski, Pressesprecher des Grüne Hilfe-Netzwerk e.V.
Untere Fuldergasse 12, 36304 Alsfeld

Ministerium begründet Besuchs-Verweigerung der Grünen Hilfe durch JVA Kassel

23. April 2007

Wiesbaden. Im Schreiben vom 13.April’07 bestätigt das hessische Ministerium der Justiz die Besuchs-Verweigerung des Grüne Hilfe-Aktivisten Jo Biermanski durch die JVA Kassel (siehe ältere Meldungen). Der Betroffene betrachtet die geäußerten „Sicherheits-Bedenken“ weiterhin als unbegründet und wertet die Einlass-Verweigerung als „Gesinnungs-Aussperrung“. „Aber da stoßen wir wohl auf taube Ohren, so der Pressesprecher der Grünen Hilfe.

Im Antwortschreiben des Justiz-Ministeriums heißt es: „ Ihre vorgenannte E-Mail habe ich nochmals zum Anlass genommen, den Leiter der Justizvollzugsanstalt Kassel I um ausführlichen Bericht zu bitten. Der Leiter hat mir das Folgende mitgeteilt:

„Jede Person, die in der Anstalt Arbeiten durchführen soll oder an interner Veranstaltung mit Gefangenen teilnehmen möchte, wird durch den Sicherheitsdienstleiter der Justizvollzugsanstalt überprüft, ob es verantwortet werden kann, dass diese Person in den inneren Bereich und somit in die unmittelbare Nähe zu Gefangenen gelangen darf.

Die persönlichen Daten der jeweiligen Person werden der Datenstation beim Polizeipräsidium Nordhessen Kassel per Fax oder fernmündlich übermittelt. Nach Überprüfung anhand den dort vorhandenen Einträgen in den sogenannten Polizeiakten, erfolgt die Rückmeldung, ob der Betroffene bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten ist oder nicht. Diese Information umfasst nur die Deliktart, den jeweiligen Zeitraum, in dem die Straftat begangen wurde und die jeweilige Ermittlungsbehörde.

Weitergehende Informationen können die Mitarbeiter der Datenstation nicht geben. Nach hiesiger Auffassung kann es auch vertreten werden, dass ausschließlich die Information über das dem Betroffenen zu Last gelegte Delikt Grundlage für einen Ausschluss oder die Erteilung einer Genehmigung bietet.

Straftaten, die im Bereich der Gewaltkriminalität oder des Drogenhandels zuzuordnen sind, sowie eine Vielzahl von Straftaten innerhalb kürzester Zeit führen automatisch zur Versagung des Eintritts bzw. der Zulassung zu einer Gruppenveranstaltung.

Die hiesige Datenstation teilte auf Anfrage vom 12.12.06 mit, dass Herr B. in 2004 wegen Verstoß gegen das BtMG strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Nach Auskunft am 13.03.07 durch das Polizeipräsidium Mittelhessen an den Sicherheitsdienstleiter wurde am 01.04.04 durch die STA Gießen ein Ermittlungsverfahren (Az. 503 Js 7845/04) wg. Verdacht des Erwerbs und Besitzes von Haschisch eingeleitet.

Der Anfangsverdacht begründete sich auf eigene Einlassung des Herrn B. im Rahmen einer Abschlussveranstaltung der Giessener Suchthilfetagung am 30.03.04 in der Giessener Kongresshalle, die auch in den Giessener Tageszeitungen veröffentlicht wurde. Die Ermittlungen ergaben, dass in diesem Zusammenhang nur von Konsum die Rede war, so dass seinerzeit seitens der Giessener StA von weiteren Ermittlungen abgesehen wurde. Über den möglichen Ausgang des Verfahrens liegen dem PP Mittelhessen keine Erkennstnisse vor.

Der Verein Grüne Hilfe Netzwerk firmiert unter www.gekifft.de. Diese Webadresse spricht zudem nicht dafür, dass von einem Vertreter dieser Organisation eine Haltung zu illegalen Drogen vertreten wird, wie sie gerade in einer Vollzugsanstalt, wo zahlreiche Gefangene wg. Drogenbesitzes, Drogenkonsums und Drogenhandels einsitzen, geboten erscheint und wie sie allgemein im Justizvollzug auch vertreten wird. Nämlich eine den Drogenbesitz und den Drogenkonsum ächtende Haltung. Insofern war auch nicht von vornerein auszuschließen, dass der Besucher einen schädlichen Einfluss auf Gefangene haben oder die Eingliederung behindern würde. Da eine mit Entkleidung verbundene Kontrolle sowie eine intensive Überwachung von teilnehmenden- strafrechtlich bereits in Erscheinung getretenen- Privatpersonen im Rahmen der Weihnachtsfeier nicht möglich ist, wurde Herrn B. im Hinblick auf Sicherheit und Ordnung der Anstalt die Teilnahme verweigert.“

“Die Nichtzulassung zur Teilnahme an der Weihnachtsfeier am 13.12.06 vermag ich vor diesem Hintergrund nicht zu beanstanden Die Entscheidung des Anstaltsleiters der JVA Kassel I beruht auf zutreffenden Feststellungen und Erwägungen.“, heißt es im Schreiben des Justizministerium.

Der Betroffene habe keine Verfehlungen im Bereich des Drogenhandels und auch keine weiteren Verfahren innerhalb kurzer Zeit zu verantworten, so werde ehrenamtliche Gefangenen-Betreuung be- und verhindert, erklärte der Pressesprecher der GH, Jo Biermanski.