Willkommen auf der Webseite des Grüne Hilfe Netzwerk e.V.
Der Grüne Hilfe Netzwerk e.V. ist ein Organ bundesweiter Pro-Hanf Gruppen, welcher 1994 auf Initiative der Cannabis-Bundeskonferenz entstanden ist.
"Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern."
Wir verstehen uns als Kontakt- und Informationsbörse sowie Hilfe zur Selbsthilfe zu den Themen Cannabis und Recht, Cannabis als Medizin und Gefangenenbetreuung.
In der Navigationsleiste, auf der rechten Hälfte der Webseite, findest du Kontaktinformationen sowie eine Vielzahl von Informationen und Links.
Wir betreiben auch eine Mailingliste, mit der du ständig von uns auf dem neusten Stand gehalten wirst. An dieser Stelle geht es mit den Neuigkeiten der Grünen Hilfe weiter.
29. Januar 2010
Paul wird mit seinem Auto angehalten. Der Drogentest zeigt postiv auf Cannabis. Der Führerschein wird eingezogen, Geldstrafe. MPU. Aber ist das überhaupt die Realität? Zur Zeit gilt der Grenzwert von 1ng/ml Blut, und dieser wurde nur festgelegt, da Null nicht möglich ist. Aber auch noch Tage nach einem Konsum, wenn die Fahrtüchtigkeit schon längst wieder hergestellt ist, ist der positive Drogennachweis noch möglich. Auch die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen meint, dass dies an der Realität vorbei sei. Eine Person hat nun unserer Drogenbeauftragten die Frage gestellt, wie Sie die Forderung der Experten nach einem realistischen Grenzwert bewertet.
Auf Abgeordnetenwatch kann man Politiker nach ihrer Meinung fragen und wenn die Frage interessant ist, sich auch bei einer Antwort benachrichtigen lassen. Drogenbeauftragte Dyckmans ist unter den Top Drei interessantesten Politikern.
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14. Januar 2010
Europaweite Durchsuchungen aufgrund Ermittlungsverfahren nach dem Arzneimittelgesetz
Seit den frühen Morgenstunden des 13. Januar 2010 durchsuchen mehr als 1000 Polizeibeamte unter Federführung der Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth über 300 Objekte im gesamten Bundesgebiet, sowie in Österreich, der Schweiz und Slowenien.
Die Staatsanwaltschaft legt den Beschuldigten unerlaubtes Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel gem. § 95 AMG zur Last. Sie hat den Verdacht, dass diese seit dem Jahr 2007 in einer Vielzahl von Fällen GBL (Gamma-Butyrolacton) bezogen und zum Verkauf vorrätig gehalten haben.
Anlass dieser großangelegten Aktion ist ein Ermittlungsverfahren des Bayerischen Landeskriminalamtes gegen einen 31-jährigen Chemiegroßhändler aus Mittelfranken. Ihm wird zur Last gelegt, über mehrere Jahre GBL an eine Vielzahl von Abnehmer verkauft zu haben.
Bei den jetzt im Fokus der Ermittlungen stehenden Personen handelt es sich um Groß- bzw. um Mehrfachabnehmer. via Polizei Bayern
Schon 2008 gab es solche Massenhausdurchsuchungen, auch wegen der gleichen Angelegenheit: Verstoss gegen das Arzneimittelgesetz. Schon damals urteilten fachlich interessierte Rechtsanwälte, dass diese Art der Razzia als höchst rechtswidrig anzusehen sei.
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10. Januar 2010
Am Freitag, den 29.Januar 2010, veranstalten DIE LINKE. LAG Drogenpolitik Hessen und die Grüne Hilfe Hessen unter dem Motto „Mahnwache für Opfer der Drogenprohibition“ am Kaisersack gegenüber dem Frankfurter Hauptbahnhof einen drogenpolitischen Infostand durch. Beginn ist um 11 Uhr. Interessierte und potentielle UnterstützerInnen sind herzlich willkommen.
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9. Januar 2010
Bericht aus der Hanfgefangenschaft und Hunger¬streikmitteilung (vom 25. Oktober 2009)
Hungerstreikfortsetzung (seit 10.10.2009) und sofortige Essenabbestellung war die Überschrift meines JVA-internen Antrags an die Anstaltsleitung (mit der Bitte um Kopien an die Küche, den Vollzugsdienstleiter (VDL), den Bereichsdienstleider (BDL) vom Haus 1 und das Krankenrevier vom 12.10.:
Hiermit beantrage ich die Essenabbestellung (außer Tee und „Kaffee bei der Küche Hungerstreikfortsetzung: Wie bereits die ersten zwei Haftwochen ist der Hungerstreik gegen diese BtM-Gesetze und -Politik gerichtet, sowie jetzt zusätzlich – durch gemachte Erfahrungen – auch gegen das Strafvollzugssystem im Allgemeinen und im Speziellen gegen Willkür, Schikanen und sonstiges Fehlverhalten in der JVA Rottenburg (z.B. durch Anstaltsleitung / Frau Beastoch (die Justiziarin), den (stellvertretenden) VDL, Haus 1-BDL, Personen des Krankenreviers, sowie einzelne Abteilungsdienstleiter (ADL)“
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3. Dezember 2009
Auf Einladung des „Art Eifel“ e.V. (Verein für Kultur- und Jugendszenen) referiert der Pressesprecher der „Grünen Hilfe“, Jo Biermanski, am Dienstag, den 29. Dezember 2009 um 19 Uhr im „Unter 2 Linden“ (Zum Elzenberg 7) in 53925 Kall-Sötenich zur Drogenpolitik.
Anschließend ist zur offenen Diskussion zum kontrovers diskutierten Thema „Recht auf Rausch“ eingeladen. Desweiteren ist die „Grüne Hilfe“ mit einem Infostand vertreten.
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29. November 2009
In diesem Artikel geht es um die Löschung von erkennungsdienstlichen Unterlagen bei dem LKA Bayern. Aber nicht nur dort scheint es gröbere Probleme bei der Vernichtung verjährter Datensätze zu geben.
So schreibt Regensburg Digital:
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18. November 2009
Das Grüne Hilfe Regionalbüro Niedersachsen ist bis zum 29.11. leider nicht besetzt. Bitte wende dich an ein anderes Regionalbüro!
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29. Oktober 2009
(Kurz-) BERICHT aus der HANF-GEFANGENSCHAFT (bis 21.Sept.2009):
Schikanen und Zensur (Teil 2), ergänzendes zum 2. Bericht und Allgemeines
Dies ist vor allem deshalb ein Kurzbericht, weil die meisten Inhalte
- im „Schreiben ans Justizministerium Baden-Württemberg (mit 3 Dienstaufsichtsbeschwerden wegen u. a. Zensur und Schikanen), nebst Anlagen, vom 08. Sept. 2009
- sowie im OFFENEN BRIEF an die Strafvollzugsbeauftragten des Landtags,
- den „Anstaltsbeirat der JVA“ (bestehend aus 5 Personen des öffentlichen Lebens, die unabhängig von der JVA seien),
- sowie die (Medien-) Öffentlichkeit
zu finden sind (siehe bei www.sichtbarewelt.de).
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26. Oktober 2009
Betreff: Kurze Stellungnahme zur BtMG-Verurteilung von Jürgen Hahnel/ Tübingen
Beim Strafurteil gegen Jürgen Hahnel errechneten sich mehr als ein Drittel des THC-Gehalts, der für die Einstufung des Vergehens/ Verbrechens (?) von vorrangiger Bedeutung ist, aus Hanfabfällen (ohne Blüten) mit dem sehr geringen THC-Gehalt von 0,318 %. Nach dem im Prozess gehörten „Sachverständigen“ sei es möglich, dieses Material zu konsumieren oder zu Öl zu verarbeiten.
Der Grenzwert für Faserhanf ist mit 0,2% aber relativ willkürlich gesetzt und orientiert sich nicht an der berauschenden Wirkung. Bei einem Wirkstoffgehalt von 0,318% THC wären für einen Joint mit einer durchschnittlichen Konsumeinheit von 15mg THC 5g Hanfblätter einzuarbeiten. Es ergäbe sich hiermit ein Joint von 1cm Durchmesser und 15cm Länge (ohne Mundstück/ Filter). Der Konsum einer solchen Menge Cannabis-Reste würde aber Kopfschmerzen und Übelkeit auslösen.
Tatsache ist, dass sich der berauschende Wirkstoff THC in den Blüten der Hanfpflanze befindet und in Restmaterial, wie bei Jürgen Hahnel, allenfalls noch anhaftende THC-Teste an Blättern oder Stengeln finden lassen. In der Praxis wird daher Cannabis mit deutlich höherem THC-Gehalt konsumiert: Hanfabfälle, wie im Fall von Jürgen Hahnel, sind weder als Pflanzenteile noch in umgewandelter Öl-Form in Umlauf.
Im Urteil gegen Jürgen Hahnel wurde durch die Einbeziehung dieses „nicht rauchbaren“ Hanfmaterials aber die 7,5g THC-Grenze überschritten, die zur Einstufung als Verbrechen und nicht als Vergehen führte. Solches Material aber wird in der Praxis nicht konsumiert.
Daher ist die Einstufung des Vergehens von Jürgen Hahnel als Verbrechen als praxisfern, lebensfremd und unverhältnismäßig einzustufen.
Joachim Biermanski (Grüne Hilfe- Netzwerk e.V./ Pressesprecher)
Untere Fuldergasse 12
36304 Alsfeld, den 26.10.09
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