Dieses Thema ist leider komplex, deshalb wird ein Artikel nicht ausreichen. In den nächstenArtikeln wird noch näher auf Folgen eingegangen und was man überhaupt tun kann. Wichtig ist zunächst einmal, daß Ihr wisst, was und weshalb auf euch zukommt. Hier geht es nur um die Polizeilichen Ermittlungen – die Maßnahmen der Führerscheinstelle haben damit nichts zu tun (sind aber meistens die schlimmeren).
Erwischt – was nun? Mit dieser Fragestellung rufen uns viele Leute an, die bei einer Kontrolle im Straßenverkehr zu einer Blutentnahme genötigt wurden und nun wissen wollen, was auf sie zukommt.
Zunächst ist festzuhalten, daß die Polizei im Regelfall wegen einer Ordnungswidrigkeit gegen Euch ermittelt. In besonderen Fällen kann auch eine Straftat vorliegen, dazu aber später mehr. Die Polizei ermittelt nicht hinsichtlich Eurer generellen Eignung am Straßenverkehr teilzunehmen!
Diese Ordnungswidrigkeit ist in §24a StVG geregelt.
http://dejure.org/gesetze/StVG/24a.html
Bei Cannabis wird auf Absatz 2 abgestellt:
“Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.”
Analog zur 0,5 Promille Grenze bei Alkohol, wird bei Cannabis auf den gefunden aktiven THC Wert im Blut abgestellt. Dieser soll belegen, ob jemand tatsächlich berauscht am Straßenverkehr teilgenommen hat. Das dieses nicht so einfach ist, wäre einen eigenen Artikel, im folgenden soll nur auf die Handhabung seitens der Behörden abgestellt werden. Liegt dieser über 1,0 ng/ml so hat man diese Ordnungswidrigkeit begangen.
Die Folgen sind: 4 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot (das innerhalb von 3 Monaten angetreten werden kann), 500€ Geldstrafe, sowie die
Entrichtung der Kosten der Blutentnahme (250€).
Wie ich oben schon erwähnt habe, muß aber nicht nur eine
Ordnungswidrigkeit vorliegen, ggf. kann es sich auch um eine Straftat handeln. Nun ist es so, daß nur bei Alkohol hier genaue Grenzwerte
existieren.
Für illegal Drogen oder ggf. auch legale Medikamente existieren solche Werte nicht.
Dieses regelt der 316 StGb:
“Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315 c mit Strafe bedroht ist.”
Da es wie schon gesagt keine Grenzwerte für Cannabis gibt, wird hier in der Praxis auf den Eindruck der Polizeibeamten und des untersuchenden Mediziners abgestellt. Simpel ausgedrückt: Wer bei der Untersuchung nicht mehr stehen kann, der befindet sich im Bereich einer Straftat. Dabei ist es im Prinzip egal, ob illegale Drogen oder lediglich Medikamente
konsumiert wurden.
In der Regel werden allerdings solche “Ausfallerscheinungen” bei Cannabis konsumierenden Straßenverkehrsteilnehmern nicht festgestellt. Falls doch – sollte man sich unbedingt an einen Anwalt wenden, oder besser uns anrufen, damit wir helfen können und ggf. einen vermitteln können.
Leider ist die ganze Geschichte nach der Ordnungswidrigkeit, noch lange nicht gegessen. Die wirklich schlimmen Folgen, kommen dann noch.
Was ihr als erstes nach so einer stressigen Kontrolle tun solltet:
1. Sofortige Abstinenz und jeglichen Konsum einstellen
2. Nach ca 14 Tagen bei der Polizei anrufen und eure Blutwerte erfragen – wenn ihr das nicht tut, bekommt ihr die eventuell erst dann wenn es schon zu spät ist. Die meisten Polizisten melden sich von alleine, dieses ist aber keine Vorschrift und passiert nicht immer. Deswegen anrufen und Werte notieren!
3. Kontaktiert uns, wenn ihr weitere Fragen habt.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Polizei hier nur wegen einer Ordnungswidrigkeit ermittelt. In den geschilderten Ausnahmefällen auch wegen einer Straftat. Führerscheinentzug ist bei einer Ordnungswidrigkeit kein Thema. Über die Geeignetheit am Straßenverkehr teilzunehmen, entscheidet erst die Führerscheinstelle.
Weiter geht es in kürze mit: Nach der Kontrolle ist vor der Kontrolle: Die Führerscheinstelle.
Wie immer könnte ihr in de Kommentaren Fragen stellen, oder Verbesserungsvorschläge für den Artikel posten.